Mediation - die andere Art der Konfliktlösung
Kann ein Konflikt durch Verhandlungen zwischen den Parteien nicht kooperativ bewältigt werden, wird oft die Kommunikation abgebrochen und es werden rechtliche Schritte eingeleitet, sei es die Betreibung oder der Gang zur Schlichtungsbehörde.
An der Schlichtungsverhandlung besteht oft wenig Zeit, um eine einvernehmliche und rasche Lösung zu finden, so dass oft ein langwieriges und zermürbendes Gerichtsverfahren folgt. Das Gesetz sieht aber noch eine Alternative vor:
die Mediation.
Bei der Mediation wird die abgebrochene Kommunikation mittels eines strukturierten und durch den geschulten Mediator geleiteten Prozesses wieder aufgenommen, so dass die Parteien wieder befähigt werden, eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Grundregeln der Mediation
Ziele der Mediation
- Wahrung der Parteiautonomie durch das Erarbeiten einer eigenen Lösung;
- für beide Parteien zufriedenstellende faire Resultate durch Offenlegung der hinter den jeweiligen Forderungen liegenden Interessen;
- Versöhnung durch ein neues Verständnis der künftigen Beziehungen;
- Kostenersparnisse durch meist schnellere und günstigere Streitbeilegung;
- Stärkung der Konfliktfähigkeit durch bewusstes Finden eigener Lösungen;
- gesetzliche Alternative zum Schlichtungsverfahren zur Erlangung einer Klagebewilligung