Beurkundungen
Als Rechtsanwältin bin ich im Kantons St. Gallen zugleich öffentliche Urkundsperson, so dass ich Verträge, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen, für Sie beurkunden kann.
In folgenden Bereichen kann ich Sie unterstützen:
Ehevertrag; letztwillige Verfügungen, wie Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag, Testament; Vorsorgeauftrag; Errichtung von Stiftungen; Bürgschaftsverpflichtungen; alle Beurkundungen in Handelsregistersachen, wie Gründung einer Gesellschaft (AG, GmbH etc.), Statutenänderung, Fusion, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Auflösung, Abtretung eines Gesellschaftsanteils.
Beglaubigungen
Ebenso kann ich als öffentliche Urkundsperson diverse Beglaubigungen für Sie vornehmen:
Echtheit von Unterschriften; Echtheit von Kopien oder Abschriften; Echtheit von Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten.